Egal welche Regelung greift - ohne Antrag bei der Krankenkasse, Mutterpass und Attest vom Arzt geht nichts. Das Antragsformular kann man telefonisch anfordern oder bei manchen Kassen auch aus dem Internet herunterladen. Schwangere erhalten das Attest vom behandelnden Gynäkologen meist mit der Begründung zur Vermeidung einer drohenden Frühgeburt oder zur Abwendung eines Krankenhausaufenthalts. Tipp: Viele Ärzte verschreiben mittlerweile recht sparsam.
Ist die Mutter sehr geschwächt oder gibt es Probleme bei der Rückbildung, helfen die Kassen eventuell noch einige Wochen lang weiter. Dann muss die frischgebackene Mama jedoch zuzahlen.
In jedem Fall sollten die Eltern, der Arzt oder die Hebamme sich baldmöglichst nach der Entbindung nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, falls sich abzeichnet, dass weiterhin Bedarf an einer Helferin besteht. Wie geht es nach der Entbindung weiter? Achtung: Finanziert wird die gute Fee, die sich ums Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen und die Kinder kümmert, nur von den gesetzlichen Kassen. Dazu sind sie durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet. Private Kassen lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab.
Allerdings kann nicht jede Schwangere diese Dienste in Anspruch nehmen - die Kassen haben dazu klare Fälle definiert: Wann steht mir Hilfe zu? Weil der Arzt beurteilt, ob die Schwangere kürzer treten muss, um sich und ihr Baby nicht in Gefahr zu bringen. In der Regel müssen Schwangere sich dann schonen oder sogar ganz das Bett hüten, um die Schwangerschaft zu erhalten und eine Überweisung ins Krankenhaus zu umgehen.
Auch wer Zwillinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen. Einige Fragen sollte man jedoch vorab mit der Kasse klären: Kann eine Familienpflegerin bereits kommen, wenn die Schwangere sich lediglich schonen soll, oder muss der Arzt seine Patientin für bettlägerig befinden? Wie viele Stunden Hilfe gelten für welche Komplikationen als angemessen? Hier urteilen die Kassen unterschiedlich. Mehrlings- und andere Risikoschwangere sollten schon zu Beginn der Schwangerschaft bei ihrer Kasse.
Anders läuft es ab, wenn eine Schwangere durch eine Verletzung oder eine Krankheit, die auch Nicht-Schwangere bekommen können, Hilfe benötigt. In diesen Fällen greift der weniger großzügige Paragraph aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Manche Kassen zeigen sich allerdings etwas größzügiger und zahlen, auch wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist. Nachfragen kann also nicht schaden. Viele Krankenkassen haben Verträge mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Sozialstationen oder privaten Pflegediensten.
Im Idealfall ruft die Schwangere ihre Kasse an, die dann eine Helferin engagiert und alles Weitere regelt. Wer mehrere Monate lang Unterstützung braucht oder ganztags betreut werden muss, für den findet sich jedoch oft auf die Schnelle keine Familienpflegerin. Organisationsfreudige Schwangere, denen der Arzt nicht völlige Bettruhe verordnet hat, nehmen die deshalb oft selbst in die Hand. Doch Vorsicht: Bevor Sie jemanden anstellen, müssen Sie sich erst die Genehmigung Ihrer Kasse einholen.
Danach können Sie bei Hebammen, Ärzten, Zwillingsclubs und Müttertreffs anfragen, um eine geeignete Person zu finden. Die Kasse erstattet in einem gewissen Rahmen die Kosten. Da dies jedes Bundesland und jede Kasse unterschiedlich regelt, können Sie die geltenden Beträge bei Ihrer Kasse erfragen.
Oft sind Krankenschwestern, Dorfhelferinnen, Hauswirtschafterinnen. Wem der Arzt lediglich Schonung verordnet, der erhält zwei bis vier Stunden Unterstützung pro Tag. Das muss zum Wäschewaschen, Staubsaugen und zum Einkaufen genügen. Länger als acht Stunden und an Wochenenden, sowie an Feiertagen gibt es nur in Ausnahmefällen Unterstützung. Welche Aufgaben übernimmt eine Hilfe?
Was kostet mich das Ganze? Das sind zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Sie sind krank oder haben Beschwerden durch die Schwangerschaft ? In bestimmten Fällen ist es möglich während der Schwanger - oder Mutterschaft Anspruch auf eine . Finanzamt Wangen im Allgäu. Dann rufen Sie uns an - wir beraten Sie! Außerdem brauchen Sie Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen . Nehmen Sie die Hilfe an!
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft.
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